ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Oliveira-Fertiggaragen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Oliveira-Fertiggaragen gegenüber ihren Kunden.6
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Es gelten ergänzend die handelsüblichen Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr sowie die gesetzlichen Vorschriften.
2. Vermittlung, Vertragsgegenstand und Vertragspartner
2.1 Oliveira-Fertiggaragen tritt – soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – als Vermittler von Fertiggaragen, Garagentoren und Zubehör auf.
2.2 Die Herstellung der Garagen, Bauteile sowie Garagentore erfolgt durch selbstständige, externe Hersteller oder Partnerunternehmen.
2.3 Der Vertrag über Herstellung und Lieferung kommt in diesen Fällen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller zustande. Oliveira-Fertiggaragen übernimmt keine eigene Herstellungspflicht.
2.4 Soweit Montageleistungen ausdrücklich durch Oliveira-Fertiggaragen angeboten werden, ist ausschließlich die Montageleistung Vertragsbestandteil.
2.5 Oliveira-Fertiggaragen ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
3. Angebote und Vertragsabschluss
3.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3.3 Rabatte oder Aktionspreise gelten nur innerhalb des angegebenen Zeitraums und sind nicht kombinierbar.
3.4 Bei Änderungen von Maßen, Mengen oder Positionen erfolgt eine Neukalkulation.
3.5 Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3.6 Bei Kündigung oder Stornierung ist Oliveira-Fertiggaragen berechtigt, eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme zu verlangen, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
4. Genehmigungen
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, Straßensperrungen etc.) eigenverantwortlich einzuholen.
5. Lieferung und Gefahr Übergang
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“.
5.2 Bei vereinbarter Lieferung gilt „frei Bordsteinkante“ als vereinbart.
5.3 Die Zufahrt muss für einen 40-Tonnen-LKW geeignet sein.
5.4 Mit Bereitstellung der Ware am Lieferort geht die Gefahr auf den Kunden über.
5.5 Ist die Anlieferung aufgrund falscher Angaben des Kunden nicht möglich, trägt dieser alle entstehenden Mehrkosten.
5.6 Teillieferungen sind zulässig.
5.7 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
5.8 Höhere Gewalt, Streik, Lieferengpässe oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
6. Montagebedingungen
6.1 Die Montagefläche muss eben, tragfähig und frei von Hindernissen sein.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, unterirdische Leitungen oder Kabel schriftlich mitzuteilen.
6.3 Die Bodenplatte muss maß genau, waagerecht und entsprechend dem Fundamentplan erstellt sein.
6.4 Oliveira-Fertiggaragen übernimmt keine statische oder technische Prüfung der Bodenplatte.
6.5 Wasser- und Stromanschluss sind unentgeltlich bereitzustellen.
6.6 Zusätzliche Arbeiten werden mit 55,00 € netto pro Monteurstunde berechnet.
6.7 Anfahrtskosten betragen 0,80 € pro Kilometer pro Mitarbeiter.
7. Abnahme
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen.
7.2 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.3 Erfolgt keine Abnahme wegen ausstehender Restzahlung, bleibt die Garage verschlossen und Eigentum der Oliveira-Fertiggaragen.
7.4 Für eine zweite Anfahrt zur Abnahme werden 350,00 € berechnet.
8. Preise und Zahlung
8.1 Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
8.2 Zahlungsmodalitäten (sofern nichts anderes vereinbart wurde):
-
25 % Anzahlung bei Auftragserteilung
-
25 % bei Produktionsbeginn
-
45 % vor Lieferung
-
5 % nach erfolgter Abnahme
8.3 Der Material-Restbetrag ist vor Abladung fällig.
8.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet.
8.5 Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Soweit Oliveira-Fertiggaragen lediglich als Vermittler auftritt, richten sich Gewährleistungs- und Garantieansprüche ausschließlich gegen den jeweiligen Hersteller.
9.2 Bei eigener Montageleistung haftet Oliveira-Fertiggaragen nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt:
-
5 Jahre für Bauwerksleistungen
-
2 Jahre für Einbauteile (Tore, Fenster, Türen)
9.4 Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
9.5 Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
10. Eigenschaften des Holzes
10.1 Holz ist ein Naturprodukt. Farbabweichungen, Risse, Äste oder Verzug stellen keinen Mangel dar.
10.2 Haarrisse oder sichtbare Fugen zwischen Wandelementen sind materialbedingt und kein Reklamationsgrund.
10.3 Die Garage ist nach Aufbau durch geeigneten Schutzanstrich zu behandeln.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Oliveira-Fertiggaragen.
11.2 Bei Zahlungsverzug ist Oliveira-Fertiggaragen berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
12. Preisanpassung
12.1 Bei außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Preissteigerungen bei Rohstoffen, Energie oder Zulieferprodukten behält sich Oliveira-Fertiggaragen eine angemessene Preisanpassung vor.
13. Datenschutz
13.1 Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.2 Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.